ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR WERBEKUNDEN
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Bedingungen (AGB) sind Grundlage sämtlicher Verträge der iGO Solution 4MA GmbH, Berlinchener Str. 15, 16909 Wittstock/Dosse, Deutschland, mit Ihnen, unserem Kunden (nachfolgend „Sie“ und „Kunde“), über die Darstellung eines Banners oder einer sonstigen Werbeform mit werblichen und/oder touristischen Informationen, ggfs. ergänzt um Angaben über das Unternehmen des Kunden und dessen Leistungsspektrum, (nachfolgend zusammengefasst „Werbemittel“) auf dem Display des mobilen Endgerätes von Nutzern der Ygo-App.
1.2. Die Ygo App beinhaltet folgende Funktionalitäten: die Zugangsvermittlung zum Internet über ein lokal bereitgestelltes Hotspot-System (drahtloses lokales Netzwerk), die Anzeige von Werbeinhalten und von touristischen Informationen (der Nutzer kann die Werbeangebote nach Interesse priorisieren) sowie bei für uns ungestörtem technischen Zugang zum jeweiligen Ampelschaltkasten das Ausspielen von Warnhinweisen. Dem Nutzer wird über ein Hotspot-System der Zugang zum Internet vermittelt. Hierzu meldet sich die App automatisiert bei dem Accesspoint eines lokal für die Öffentlichkeit kostenlos angebotenen WLAN-Netzes an, dessen Betreiber, meist die jeweilige Kommune, die weitere Verbindung zum Teilnehmernetzbetreiber und damit ins Internet zustande bringt. Dies erfolgt durch Einsatz von Hardwarekomponenten, insbesondere SIM-Karten, des Betreibers. Auf Hard- und/oder Softwarekomponenten Dritter hat die iGO Solution 4MA GmbH keinen Einfluss.
Unsere Bedingungen sind für den Business-to-Business-Bereich konzipiert und gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an unseren Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn wir deren Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen haben oder ohne ausdrücklichen Widerspruch Lieferungen oder Leistungen erbracht oder entgegengenommen haben. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit deren Geltung. Mit Auftragserteilung erkennen Sie unsere Bedingungen als allein maßgeblich an. Diesen AGB gehen allein diejenigen Regelungen der Parteien vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB regeln.
1.5. Zum Wohle der Nutzer unser Ygo-App sollen diese ein möglichst breites Angebot erhalten. Wir sind daher nicht gehindert, mit anderen Unternehmen aus dem Geschäftsbereich des Kunden einen vergleichbaren Vertrag abzuschließen oder weiterzuführen.
2. Vertragsschluss
2.1. Ein wirksamer Vertrag zwischen uns und dem Kunden wird erst mit Bestätigung (Annahme) des Auftrags des Kunden (Angebot) durch uns in Schrift- oder Textform geschlossen. Der konkrete wechselseitige Leistungsumfang ergibt sich dabei jeweils aus dem geschlossenen Einzelvertrag.
2.2. Wir behalten uns vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Das gilt auch, wenn der Inhalt der Werbung gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, anstößig ist oder deren Veröffentlichung für uns unzumutbar oder durch Dritte untersagt ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden.
2.3. Änderungen dieser AGB werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechend Sie einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der AGB noch gesondert hingewiesen.
3. Material
3.1. „Material“ im Sinne der nachfolgenden Regelungen sind die für eine Werbeschaltung notwendigen Inhalte und Informationen. Dieses Material kann aus Dateien, Fotos, Texten, Grafiken sowie sonstigen Informationen sowohl in analoger als auch in digitaler Form bestehen. Die Übergabe des Materials erfolgt grundsätzlich elektronisch per Fernübertragung. Klarstellend wird festgehalten, dass die zur Ausführung und Funktion der Materialien notwendigen Programmiercodes auch als Material im Sinne dieses Vertrages gelten.
3.2. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass das Material rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Werktage, vor erster Schaltung eben jener Werbung vollständig, fehlerfrei, den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend und für die vereinbarte Schaltung tauglich, an die übergeben wird. Die jeweiligen Zieladressen etwaiger Links (URL im Internet) sind ebenfalls mit anzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, etwaig von ihm verlinkte Inhalte während der Vertragslaufzeit vorzuhalten.
der behält sich vor, das Material auch auf technische Eignung hinsichtlich der vereinbarten Schaltung zu prüfen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
3.4. Sollte die Mängelfreiheit im vorstehenden Sinne nicht sichergestellt sein, ist die berechtigt, das Material unverzüglich aus der weiteren Nutzung zu nehmen. In einem solchen Fall ist ein Nachweis eines Schadens seitens der nicht notwendig. An können wegen dieser Maßnahme keine Ansprüche gestellt werden.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Digitale Texte, Medien und sonstiges Material für die Werbeschaltung sind uns in einem technisch einwandfreien, virengeprüften und auch sonst geeigneten elektronischen Zustand zu liefern. Sind die gelieferten Daten erkennbar ungeeignet oder beschädigt, wird unverzüglich Ersatz angefordert. Bei verspäteter Anlieferung, nachträglicher Änderung oder fernmündlich übermittelten Korrekturen besteht keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Veröffentlichung des Eintrags. Das gilt auch, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Veröffentlichung zeigen.
4.2. Bei der optischen und inhaltlichen Gestaltung und der Lieferung von Material durch den Kunden sind unsere technischen und administrativen Vorgaben zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich, seine Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten und uns bei Veränderungen umgehend zu informieren. Sofern der Kunde für seinen Werbebereich eine kommunikationsbezogene Eigenständigkeit in Anspruch nimmt, ist er zu einer ausreichenden Anbieterkennzeichnung verpflichtet.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Material die gesetzlich geforderten Informationen über kommerzielle Kommunikation bei Schaltung erkennbar enthält, insbesondere als kommerzielle Kommunikation (Werbung) erkennbar ist, und den Kunden als natürliche oder juristische Person, die die kommerzielle Kommunikation in Auftrag gegeben hat, erkennen lässt.
4.4. Der Kunde garantiert, dass die Inhalte des Materials nicht gegen geltendes Recht, behördliche Verbote sowie die guten Sitten verstoßen. Die Verantwortung für den Inhalt des Materials sowie der Werbemittel trägt ausschließlich der Kunde. Bei der Gestaltung des Werbemittels wird der Kunde geltendes Recht beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Das gilt insbesondere für das geistige Eigentum Dritter (Marken-, Urheber- oder sonstige Rechte) und allgemeine gesetzliche Vorschriften (etwa zum Jugendschutz oder Schutz der Persönlichkeitsrechte). Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts verarbeitet und genutzt werden. Stellt der Kunde nachträglich fest, dass das Werbemittel geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird er uns hiervon unverzüglich in Textform unterrichten.
4.5. Die Ausgestaltung des Materials darf keine Systemmeldung vortäuschen. Sie darf nicht über den Werbezweck irreführen. Sofern das Werbemittel nicht durch Anordnung und Gestaltung allgemein als Werbung erkennbar ist, können wir es als Werbung, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“, kennzeichnen oder von redaktionellen Inhalten absetzen. Gestalterische Funktionselemente des Werbemittels müssen auch tatsächlich aktivierbar sein.
4.6. Der Kunde wird uns unverzüglich über festgestellte Störungen der Leistungserbringung informieren. Entsprechendes gilt, sofern und soweit der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass das von ihm im Rahmen dieses Vertrages überlassene Material gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt.
4.7. Der Kunde stellt die iGO Solution 4MA GmbH von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung des vom Kunden überlassenen Materials, einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung, frei. Klarstellend wird festgehalten, dass die iGO Solution 4MA GmbH berechtigt ist, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung des Materials vorzunehmen.
5. Pflichten der iGO Solution 4MA GmbH
5.1. Die iGO Solution 4MA GmbH benennt dem Kunden für die jeweilige operative Abstimmung einen verantwortlichen Mitarbeiter als projektbezogenen Ansprechpartner.
5.2. Das Werbemittel des Kunden wird an vereinbarter oder von uns nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden bestimmter Stelle platziert und dort im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit abrufbar gehalten. Der Nachweis der Veröffentlichung in der App kann durch aktuelle Bildschirmausdrucke oder durch die Reproduktion datierter und mit Uhrzeit versehener Dateien geführt werden. Der Kunde hat vorbehaltlich einer individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Werbemittel an einer bestimmten Position innerhalb der Seiten der App oder auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Seite. Eine Umplatzierung des Werbemittels innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, sofern die Werbewirkung dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Eine bestimmte grafische Beschaffenheit des Eintrages ist vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung nicht Vertragsbestandteil.
5.3. Der Inhalt des Werbemittels und dessen technische Spezifikationen wie Größe, statisch/animiert, Dateiformat, interaktiv HTML, Flash, Rich-Media, Sonderform wie Mouse-Move oder Nanosite, die Einzelheiten der Bereitstellung des Werbemittels durch den Kunden, die Art der Verlinkung, die Vergütung für den Werberaum und die Laufzeit der Werbung ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung des Werbemittels ist der Kunde verantwortlich.
5.4. Das Werbemittel wird in der Regel über einen Hyperlink mit der Internetseite des Kunden (Zielseite) verknüpft, so dass die Internetseite aufgerufen wird, wenn das Werbemittel mit einem Klick aktiviert wird. Der Kunde wird während der gesamten Laufzeit des Vertrags die Zielseite abrufbar halten. Dem Kunden ist es jederzeit gestattet, eine andere Zielseite zu bestimmen und die Verknüpfung des Werbemittels mit einer anderen Internetseite festzulegen. Soweit für uns eine solche Änderung zumutbar ist, wird die Verknüpfung unverzüglich geändert. Im Falle von Störungen bei der Verlinkung des Werbemittels zu der Zielseite wird uns der Kunde von diesen Störungen unverzüglich in Textform in Kenntnis setzen.
6. Rechteeinräumungen
6.1. Der Kunde räumt uns das Recht ein, die für den Kunden zu speichernden Daten des Materials vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen und bearbeiten zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Kunde räumt uns daher sämtliche für die Nutzung und auftragsgemäße Schaltung des Eintrags auf den Seiten der Ygo-App erforderlichen Rechte am Material ein. Diese Rechte sind übertragbar. Wir sind berechtigt, die Daten des Kunden in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten und zur Beseitigung von Störungen Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
6.2. Die vorstehende Rechteeinräumung beinhaltet insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, zur Bearbeitung, soweit dieses zur Durchführung der vertraglichen Leistungen der iGO Solution 4MA GmbH erforderlich ist, sowie alle erforderlichen Datenbankrechte. Dies umfasst auch das Werberecht zum Zwecke der Eigenwerbung, wie etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen.
6.3. Der Kunde garantiert, dass er sämtliche zur vertragsgemäßen Nutzung in der App oder auf einem Onlinedienst erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere sämtliche oben angeführten Rechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten, an dem von ihm überlassenen Material (wie z.B. Texten, Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder, etc.) inne hat.
7. Freigabe des Eintrags
7.1. Der Kunde wird seinen Eintrag unverzüglich nach unser Bestätigung des Eintrags auf dessen Richtigkeit und mangelfreie Abrufbarkeit und Darstellung untersuchen und etwaige Mängel innerhalb von einer Woche nach der ersten Schaltung rügen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt der Eintrag als genehmigt. Andere Leistungsmängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
7.2. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde seinen handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8. Laufzeit
8.1. Die Laufzeit eines Einzelvertrages beträgt in der Regel 12 Monate ab dem Tag der Freischaltung des Materials (nachfolgend Mindestlaufzeit genannt), sofern nicht abweichend vereinbart. Wird der Vertrag nicht vier Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. eines Verlängerungszeitraums gekündigt, so verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
8.2. Eine ordentliche Kündigung wird bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon jedoch unberührt. Ein wichtiger Grund im Sinne dieses Vertrages liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz wiederholter Fristsetzung die Zahlungen der vertraglich vereinbarten Vergütung verweigert und/oder nicht rechtzeitig leistet oder aber wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus Ziff. 4.4. oder 6.3. dieses Vertrages verstößt.
8.3. Jede Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
9. Inhaltliche Verantwortung
9.1. Es obliegt dem Kunden, seine Werbemittel daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie rechtlich unbedenklich sind, etwa ob bei Agenturfotos eine ausreichende Lizenzierung vorliegt und der erforderliche Bildquellennachweis erfolgt. Es ist nicht unsere Aufgabe, diese Inhalte auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Wir sind in keinem Fall für Sachaussagen über Produkte, Leistungen und Unternehmen des Kunden verantwortlich. Stellt der Kunde Texte oder Bildvorlagen bei, trägt allein er die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Der Kunde erklärt durch Übermittlung an die iGO Solution 4MA GmbH, über die entsprechenden Rechte zur Veröffentlichung zu verfügen. Der Kunde wird die iGO Solution 4MA GmbH insofern von allen Ansprüchen Dritter und den angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung freistellen. So gehen auch alle Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z.B. VG Bild-Kunst) zu Lasten des Kunden, der uns spätestens bei Übersendung des Werbemittels alle für Verwertungsgesellschaften notwendige Angaben mitzuteilen hat.
9.2. Die Schaltung des Werbemittels kann sofort unterbrochen werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es und/oder die Zielseite und/oder das Umfeld der Zielseite rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte Maßnahmen, gleich welcher Art, gegen uns und/oder gegen den Kunden ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung stützen. Die Unterbrechung der Schaltung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist.
9.3. Der Kunde ist über die Unterbrechung der Werbemittelschaltung unverzüglich zu unterrichten und unter Bestimmung einer Frist zur Ausräumung des Verdachts aufzufordern. Nach fruchtlosem Fristablauf steht uns ein sofortiges Kündigungsrecht zu. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb der Frist die Schaltung eines anderen Werbemittels und/oder die Verlinkung mit einer anderen Internet-Seite zu verlangen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
10. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
10.1. Der Kunde zahlt die im jeweiligen Einzelvertrag aufgeführte Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer entsprechend der jeweils gültigen Preisliste der iGO Solution 4MA GmbH. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der iGO Solution 4MA GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der ordnungsgemäßen Rechnung bei dem Kunden ohne Abzüge auf das angegebene Konto zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Zahlungseingangs bei der iGO Solution 4MA GmbH.
10.2. Änderungen der Preise haben auf laufende Aufträge erst nach dreimonatiger Karenzzeit, gerechnet ab dem Ende des Monats, in dem die Änderung der Preise dem Kunden mitgeteilt wurde, Auswirkungen; der Kunde kann den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens höherer Preise kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Änderungsankündigung zugehen (Ausschlussfrist).
10.3. Die iGO Solution 4MA GmbH ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, die weitere Leistung auszusetzen, bis der Kunde sämtliche ausstehenden Zahlungen oder eine entsprechende Sicherheit geleistet hat.
10.4. Ein Leistungsverweigerungsrecht der iGO Solution 4MA GmbH besteht auch, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch der iGO Solution 4MA GmbH durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Die Abrechnung der Schaltung von Werbemitteln erfolgt für den gesamten Leistungszeitraum vorab. Teilzahlungen sind gesondert zu vereinbaren.
11. Gewährleistung
11.1. Wir erbringen unsere vertraglichen Leistungen mit der üblichen kaufmännischen Sorgfalt und technische Leistungen nach dem allgemeinen Stand der Technik.
11.2. Wir gewährleisten gegenüber dem Kunden eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresdurchschnitt. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Wartungsarbeiten nicht berücksichtigt, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr durchgeführt werden und dazu führen können, dass der Dienst zu dieser Zeit nicht verfügbar ist. Nicht berücksichtigt werden ferner solche Einschränkungen der Verfügbarkeit, die auf Umständen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs beruhen.
11.3. Die iGO Solution 4MA GmbH wird das Werbemittel während des jeweils vereinbarten Zeitraums innerhalb der Vertragslaufzeit bis zum Erreichen der jeweils vereinbarten Gesamtmedialeistung einstellen. Im Zweifel sind dabei die von uns über die eingesetzten Analyse-Tools ermittelten Zahlen zur Medialeistung maßgeblich. Wird die Gesamtmedialeistung im vereinbarten Zeitraum nicht oder nicht vollständig oder gar die Werbung nicht ordnungsgemäß geschaltet, so werden wir die Schaltung ehestmöglich im noch ausstehenden Umfang nachholen. Wir sind dabei berechtigt, etwaige Nachlieferungen auch nach der Vertragslaufzeit in Abstimmung mit dem Kunden zu erbringen. Schlagen zwei Nachholversuche fehl, so ist der Kunde zur Preisminderung oder im Falle der Nichterfüllung zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen ihm nicht zu. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht.
11.4. In Fällen höherer Gewalt, z.B. Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstige behördliche Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebsstörungen u. a., behält die iGO Solution 4MA GmbH den Anspruch auf die vollständige Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung, wenn das Material in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird.
11.5. Soweit wir Kontaktzahlen bei Ad Impressions (Aufrufe der Werbung enthaltenden Seiten) oder Ad Clicks (Anklicken der Werbemittel) garantieren, tritt bei Nichterreichen eine Verlängerung der Werbeschaltung ein, sofern keine Partei dies vorher ausdrücklich ausgeschlossen hat. Bei Nichtverlängerung besteht ein Minderungsanspruch des Kunden. Werden bestimmte Kontaktzahlen innerhalb einer bestimmten Laufzeit vereinbart und diese schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht, so erfolgt bei einvernehmlicher Fortführung der Werbung bis zum Ende der Laufzeit eine entsprechende Erhöhung der vereinbarten Vergütung.
11.6. Kann die iGO Solution 4MA GmbH ihre vertraglichen Leistungen bei Schaltung eines Werbemittels nicht oder nicht vollständig oder nicht vertragsgemäß erbringen, weil das Material vom Kunden nicht rechtzeitig bzw. nicht ordnungsgemäß und/oder mangelfrei zur Verfügung gestellt wird, behält die iGO Solution 4MA GmbH den Anspruch auf vollständige Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.
11.7. Für Gewährleistungsansprüche gelten im Übrigen, vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarung, die gesetzlichen Bestimmungen.
12. Haftung der iGO Solution 4MA GmbH
12.1. Die verschuldensunabhängige Haftung als Vermieter für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel der App wird ausgeschlossen. Wir haften nicht für die Funktionsfähigkeit der über Soft- und/oder Hardware eines Dritten erfolgenden Verbindung vom Accesspoint eines Hotspot-Systems zum Teilnehmernetzbetreiber oder bei Strom- oder Serverausfällen, die nicht in unserem Einflussbereich stehen. Das gilt auch für unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern) anderer Provider oder Online-Dienste.
12.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen), bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem ProdHaftG. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; die gleiche Begrenzung gilt auch ansonsten, soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird.
12.3. Unsere Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist auf die Höhe unseres vertraglichen Entgelts begrenzt, soweit bei Vertragsschluss kein höherer Schaden vorhersehbar war und uns kein vorsätzliches Handeln vorwerfbar ist. Soweit die iGO Solution 4MA GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Wir haften für Datenverluste des Kunden, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen diese Datenverluste grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben und der Kunde durch zumindest arbeitstägliche Datensicherung sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die iGO Solution 4MA GmbH haftet auch nicht für das Erreichen des vom Kunden intendierten Werbeerfolgs durch die vertragsgemäße Zusammenarbeit mit uns. Ein etwaiges Recht des Kunden, sich bei einer von uns zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Leistung bestehenden, Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.
12.4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Sonstiges
13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss jedweden Kollisionsrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
13.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Sitz Erfüllungsort.
13.3. Gerichtsstand ist an unserem Sitz. Der Kunde und wir sind auch zur Erhebung der Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand der anderen Partei berechtigt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Stand: Februar 2019